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Mo – Fr, 9 – 16 Uhr

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Beratung, die Pflege zu Hause leichter macht

Wir besuchen Sie und Ihre Angehörigen zu Hause, beantworten Fragen rund um die Pflege und führen den Beratungseinsatz für Ihre Pflegekasse durch – persönlich, verständlich und ohne Zeitdruck.

Leistungen

Wobei wir Sie unterstützen

Von der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung bis zur Hilfe bei Anträgen – wir sind Ihre Ansprechpartner rund um die häusliche Pflege.

Beratungseinsatz nach § 37.3

Der regelmäßige Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger – wir dokumentieren ihn und übermitteln den Nachweis an Ihre Pflegekasse.

Beratung bei Ihnen zu Hause

Wir kommen zu Ihnen. So sehen wir die Pflegesituation vor Ort und können ganz konkret helfen.

Entlastung für Angehörige

Wir zeigen Wege, wie pflegende Angehörige Kraft sparen und Unterstützungsangebote nutzen können.

Hilfe bei Anträgen

Ob Höherstufung, Hilfsmittel oder Wohnraumanpassung: Wir erklären, was möglich ist, und helfen beim Antrag.

Hilfsmittel & Wohnraum

Gemeinsam prüfen wir, welche Hilfsmittel und Umbauten den Alltag sicherer machen.

Fragen zwischendurch

Auch zwischen den Besuchen sind wir für Ihre Fragen rund um die Pflege erreichbar.

Ablauf

So einfach geht’s

1

Termin vereinbaren

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir finden einen Termin, der zu Ihnen passt.

2

Beratung zu Hause

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und sehen uns die Pflegesituation gemeinsam an.

3

Nachweis an die Pflegekasse

Wir übermitteln den Beratungsnachweis an Ihre Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Über uns

Persönlich, kompetent und in Ihrer Nähe

Bei Gesundheits-Portal GmbH beraten Sie Pflegefachkräfte, die wissen, was Pflege zu Hause bedeutet. Wir hören zu und erklären verständlich.

  • Erfahrene Pflegefachkräfte
  • Termine auch kurzfristig
  • Verständlich statt Fachchinesisch
  • Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

Gute Pflege beginnt mit einem offenen Gespräch.

Unser Leitgedanke

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Wer muss einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen?

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungseinsatz in regelmäßigen Abständen abrufen. Wie oft, hängt vom Pflegegrad ab – wir sagen Ihnen gern, was für Sie gilt.

Was kostet die Beratung?

Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Pflegekasse. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Wie lange dauert ein Beratungsbesuch?

Das hängt von Ihren Fragen ab. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.

Was passiert, wenn der Beratungseinsatz nicht abgerufen wird?

Dann kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin.

Sie haben Fragen zur Pflege?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns schnell bei Ihnen.

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